22.10.2012 Verfahrensrecht
OGH: Zulässigkeit der Revision / des Revisionsrekurses – zur Frage des Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage
Ein Indiz für die eindeutige Regelung eines bestimmten Sachverhalts ist die insofern übereinstimmende Auslegung der strittigen Bestimmung in der rechtswissenschaftlichen Literatur
Schlagworte: Revision, Revisionsrekurs, Zulässigkeit, Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage
Gesetze:
§ 502 ZPO, § 528 ZPO
GZ 4 Ob 110/12y, 18.09.2012
OGH: Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rsp des OGH zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine eindeutige Regelung trifft oder ein Streitfall trotz neuer Sachverhaltselemente bereits mit Hilfe vorhandener Leitlinien höchstgerichtlicher Rsp gelöst werden kann. Ein Indiz für die eindeutige Regelung eines bestimmten Sachverhalts ist die insofern übereinstimmende Auslegung der strittigen Bestimmung in der rechtswissenschaftlichen Literatur.