31.10.2012 Verfahrensrecht

VwGH: Nochmalige Entscheidung in derselben Sache trotz rechtskräftigem Bescheid

Der Bescheid ist zwar rechtswidrig, aber gleichwohl gültig und wirksam; der später erlassene Bescheid beseitigt dabei den früher erlassenen


Schlagworte: Bescheid, rechtskräftig, selbe Sache, neuerlicher Bescheid
Gesetze:

§ 56 AVG

GZ 2012/08/0022, 23.05.2012

 

VwGH: Setzt sich die Behörde über die materielle Rechtskraft eines Bescheides hinweg und erlässt sie trotz Unwiederholbarkeit in derselben Sache nochmals eine Entscheidung, ohne dazu ermächtigt zu sein, ist der Bescheid zwar rechtswidrig, aber gleichwohl gültig und wirksam. Ein derartiger Bescheid erwächst seinerseits in Rechtskraft. Der später erlassene Bescheid beseitigt dabei den früher erlassenen.