05.11.2012 Verfahrensrecht
OGH: Antrag einer Partei vom VwGH die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheids zu begehren sowie Antrag auf Vorlage zur Vorabentscheidung
Ein Antragsrecht einer Partei auf Befassung des VwGH ist gesetzlich ebenso wenig vorgesehen wie ein Antrag einer Partei auf Anrufung des EuGH
Schlagworte: Antrag, Partei, Verwaltungsgerichtshof, Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheids, Europäischer Gerichtshof, Vorlage zur Vorabentscheidung
Gesetze:
Art 131 B-VG, § 58 ff AVG, Art 267 AEUV, Art 234 EGV
GZ 7 Ob 101/12x, 26.09.2012
OGH: Ein Antragsrecht einer Partei auf Befassung des VwGH ist gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb der Antrag der Klägerinnen zurückzuweisen ist.
Auch ein Antrag einer Partei auf Anrufung des EuGH ist nicht gesetzlich vorgesehen.