05.11.2012 Verfahrensrecht

OGH: Antrag einer Partei vom VwGH die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheids zu begehren sowie Antrag auf Vorlage zur Vorabentscheidung

Ein Antragsrecht einer Partei auf Befassung des VwGH ist gesetzlich ebenso wenig vorgesehen wie ein Antrag einer Partei auf Anrufung des EuGH


Schlagworte: Antrag, Partei, Verwaltungsgerichtshof, Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheids, Europäischer Gerichtshof, Vorlage zur Vorabentscheidung
Gesetze:

Art 131 B-VG, § 58 ff AVG, Art 267 AEUV, Art 234 EGV

GZ 7 Ob 101/12x, 26.09.2012

 

OGH: Ein Antragsrecht einer Partei auf Befassung des VwGH ist gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb der Antrag der Klägerinnen zurückzuweisen ist.

 

Auch ein Antrag einer Partei auf Anrufung des EuGH ist nicht gesetzlich vorgesehen.