12.11.2012 Zivilrecht

OGH: § 28 KSchG – zur Frage des Wegfalls der Wiederholungsgefahr bei einer Ersatzklauseln enthaltenden Unterlassungserklärung

Fügt der Verwender oder der Empfehler von AGB seiner nach Abmahnung gem § 28 Abs 2 KSchG abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln bei, liegt auch dann keine vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gem § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung vor, die die Wiederholungsgefahr beseitigt, wenn die neuen Klauseln im Verhältnis zu den beanstandeten Klauseln nicht „sinngleich“ sind


Schlagworte: Konsumentenschutzrecht, Verbandsklage, Abmahnung, Unterlassungserklärung, Ersatzklauseln, eingeschränkte Unterwerfung
Gesetze:

§ 28 KSchG

GZ 6 Ob 24/11i, 11.09.2012

 

OGH: Fügt der Verwender oder der Empfehler von AGB seiner nach Abmahnung gem § 28 Abs 2 KSchG abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln bei, liegt auch dann keine vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gem § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung vor, die die Wiederholungsgefahr beseitigt, wenn die neuen Klauseln im Verhältnis zu den beanstandeten Klauseln nicht „sinngleich“ sind.