12.11.2012 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage der Verlängerung des Kündigungsentschädigungszeitraums durch eine weitere Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin nach Erklärung des vorzeitigen Austritts während des Karenzurlaubs

Durch eine weitere Schwangerschaft einer nach § 25 IO begünstigt ausgetretenen Arbeitnehmerin, die zum Zeitpunkt der Auflösungserklärung noch nicht bestanden hat, wird der Zeitraum für die Kündigungsentschädigung nicht verlängert


Schlagworte: Kündigungsentschädigung, weitere Schwangerschaft, vorzeitiger Austritt
Gesetze:

§ 1162b ABGB, § 29 AngG, § 25 IO, § 10 MSchG, § 15 MSchG

GZ 8 ObS 4/12i, 26.07.2012

 

OGH: Der Zeitraum für die Kündigungsentschädigung ist grundsätzlich nach den im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegenden Umständen zu bestimmen. Eine Ausnahme besteht zur sachgerechten Begrenzung der fiktiv berechneten Ansprüche nur für nachträgliche Ereignisse, aus denen sich eine schon frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Ende der fiktiven Kündigungsfrist ergibt. Durch eine weitere Schwangerschaft einer nach § 25 KO (IO) begünstigt ausgetretenen Arbeitnehmerin, die zum Zeitpunkt der Auflösungserklärung noch nicht bestanden hat, wird der Zeitraum für die Kündigungsentschädigung nicht verlängert.