26.11.2012 Gerichtsbarkeit
Unfall: Anmeldung unterlassen, trotzdem privilegiert
Auch wenn Arbeitgeber einen Mitarbeiter als Selbstständigen tarnen, genießen sie laut einem Urteil das Dienstgeberhaftungsprivileg. Der Chef haftet somit nicht für Arbeitsunfälle, die aus Fahrlässigkeit passieren