26.11.2012 Gerichtsbarkeit

Unfall: Anmeldung unterlassen, trotzdem privilegiert

Auch wenn Arbeitgeber einen Mitarbeiter als Selbstständigen tarnen, genießen sie laut einem Urteil das Dienstgeberhaftungsprivileg. Der Chef haftet somit nicht für Arbeitsunfälle, die aus Fahrlässigkeit passieren


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