03.12.2012 Zivilrecht

OGH: Erbantrittserklärung – Berufung auf einen Rechtstitel

Es ist zulässig, dass sich der Erbe auf einen Erbrechtstitel und - für den Fall von dessen Ungültigkeit - eventualiter auf einen anderen Erbrechtstitel beruft


Schlagworte: Erbrecht, Erbantrittserklärung, Rechtstitel
Gesetze:

§ 799 ABGB, § 157 AußStrG

GZ 3 Ob 141/12z, 17.10.2012

 

Der Sohn hat erklärt, dass er sich für den Fall der Gültigkeit des Testaments „in eventu“ auf das Testament berufe.

 

OGH: Nach der Rsp ist es zulässig, dass sich der Erbe auf einen Erbrechtstitel und - für den Fall von dessen Ungültigkeit - eventualiter auf einen anderen Erbrechtstitel beruft. Diesem Standpunkt folgen Welser und offenbar auch Eccher.