03.12.2012 Wirtschaftsrecht

OGH: § 22 GmbHG – Bucheinsichtsrecht ehemaliger Gesellschafter?

Bei der GmbH kommt nach hA das Bucheinsichtsrecht auch ehemaligen Gesellschaftern zu, soweit es um den ihnen zustehenden Bilanzgewinn aus ihrer Zeit als Gesellschafter geht


Schlagworte: Gesellschaftsrecht, GmbH, Bucheinsichtsrecht ehemaliger Gesellschafter
Gesetze:

§ 22 GmbHG

GZ 6 Ob 157/12z, 15.10.2012

 

OGH: Bei der GmbH kommt nach hA das Bucheinsichtsrecht auch ehemaligen Gesellschaftern zu, soweit es um den ihnen zustehenden Bilanzgewinn aus ihrer Zeit als Gesellschafter geht.