03.12.2012 Wirtschaftsrecht
OGH: § 22 GmbHG – Bucheinsichtsrecht ehemaliger Gesellschafter?
Bei der GmbH kommt nach hA das Bucheinsichtsrecht auch ehemaligen Gesellschaftern zu, soweit es um den ihnen zustehenden Bilanzgewinn aus ihrer Zeit als Gesellschafter geht
Schlagworte: Gesellschaftsrecht, GmbH, Bucheinsichtsrecht ehemaliger Gesellschafter
Gesetze:
§ 22 GmbHG
GZ 6 Ob 157/12z, 15.10.2012
OGH: Bei der GmbH kommt nach hA das Bucheinsichtsrecht auch ehemaligen Gesellschaftern zu, soweit es um den ihnen zustehenden Bilanzgewinn aus ihrer Zeit als Gesellschafter geht.