03.12.2012 Gerichtsbarkeit

BGHS Wien: Beratungsfehler von Vermögensberater

Es liegt ein Beratungsfehler vor, wenn bei einem Kreditwunsch der Abschluss einer Lebensversicherung als erforderlich dargestellt und der Eindruck erweckt wird, dass durch die Bezahlung der monatlichen Versicherungsprämien der Kredit abbezahlt wird. Auf Grund der wirtschaftlichen Abhängigkeit haftet neben dem Vermögensberater auch die Versicherung


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