OGH: § 140 ABGB – Unterhaltsbemessung iZm Ferialeinkommen des Unterhaltsberechtigten
Ein kurzfristiges Ferialeinkommen des Unterhaltsberechtigten ist bei der Unterhaltsbemessung im Allgemeinen nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen
§ 140 ABGB
GZ 7 Ob 139/12k, 26.09.2012
OGH: Das Rekursgericht übersieht, dass sich die Rsp, dass Fahrtkosten vom Eigeneinkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen sind, nur auf die durch den Beruf (wie bei der Lehrlingsentschädigung) bedingten Ausgaben bezieht.
Im Ergebnis hält sich aber die Entscheidung des Rekursgerichts im Rahmen der Judikatur. Danach ist ein kurzfristiges Ferialeinkommen des Unterhaltsberechtigten (hier: während der Dauer zweier Monate während des Studiums) bei der Unterhaltsbemessung im Allgemeinen nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen. Solche Beträge werden in einer intakten Familie regelmäßig dem Kind überlassen.
Der Revisionsrekurswerber übergeht überdies, dass das Berufungsgericht (unbekämpft) ohnehin einen (geringen) Teil des Eigeneinkommens bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt hat. Der vom Rekursgericht ermittelte Unterhaltsanspruch des Antragstellers entspricht den von der Judikatur bei der Unterhaltsbemessung angewendeten Grundsätzen.