02.01.2013 Verfahrensrecht
VwGH: Abweisung eines nicht gestellten Antrages
Die Abweisung eines nicht gestellten, rechtlich nicht existenten Antrages, belastet den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit
Schlagworte: Abweisung eines nicht gestellten Antrages
Gesetze:
§ 13 AVG, § 42 VwGG
GZ 2011/16/0176, 26.01.2012
VwGH: Da der Bf einen Antrag (auf Aussetzung der Vollziehung nach Art 244 ZK) nicht gestellt hat, hat die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug einen rechtlich nicht vorhandenen Antrag abgewiesen. Die Abweisung eines nicht gestellten, rechtlich nicht existenten Antrages, belastet den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.