02.01.2013 Verfahrensrecht

VwGH: Abweisung eines nicht gestellten Antrages

Die Abweisung eines nicht gestellten, rechtlich nicht existenten Antrages, belastet den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit


Schlagworte: Abweisung eines nicht gestellten Antrages
Gesetze:

§ 13 AVG, § 42 VwGG

GZ 2011/16/0176, 26.01.2012

 

VwGH: Da der Bf einen Antrag (auf Aussetzung der Vollziehung nach Art 244 ZK) nicht gestellt hat, hat die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug einen rechtlich nicht vorhandenen Antrag abgewiesen. Die Abweisung eines nicht gestellten, rechtlich nicht existenten Antrages, belastet den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.