07.01.2013 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG (iZm ausländischem Lehrabschluss)

Grundsätzlich können nur österreichische Lehrabschlüsse die Voraussetzung des § 255 Abs 1 ASVG erfüllen


Schlagworte: Invalidität, Berufsschutz, erlernter Beruf, ausländischer Lehrabschluss
Gesetze:

§ 255 ASVG, § 27a BAG

GZ 10 ObS 37/12g, 05.06.2012

 

OGH: Grundsätzlich können nur österreichische Lehrabschlüsse die Voraussetzung des § 255 Abs 1 ASVG erfüllen. Da unbestritten ist, dass ein Lehrberuf „Eisenbieger“ in Österreich nicht existiert (siehe on-line Berufslexikon des AMS, Stichwort „Eisenbiegerin/Eisenbieger“), stellt sich die Frage einer Gleichstellung eines etwaigen ausländischen Lehrabschlusses gem § 27a BAG nicht.

 

Ein Berufsschutz kommt daher nur über die Anlernqualifikation des § 255 Abs 2 ASVG in Betracht.