14.01.2013 Zivilrecht

OGH: Leistungsverweigerungsrecht des Werkbestellers und Schikaneverbot

Der Besteller kann der Werklohnklage des Unternehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrages auch bei Vorliegen geringfügiger Mängel entgegenhalten, es sei denn, die Ausübung dieses Rechtes artet zur Schikane aus


Schlagworte: Gewährleistung, Werkvertrag, Leistungsverweigerungsrecht, Schikaneverbot
Gesetze:

§§ 922 ff ABGB, §§ 1165 ff ABGB

GZ 6 Ob 77/12k, 22.06.2012

 

OGH: Die Verbesserung der Dachrinne ist noch möglich. Da der dafür notwendige Aufwand von 192 EUR nur rund 0,8 % des gesamten Werklohns bzw rund 2,7 % des Restwerklohns ausmacht, scheitert diesbezüglich das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten am Schikaneverbot (vgl 6 Ob 72/00g: 2,8 % vom Restwerklohn bzw 1,7 % vom Rechnungsbetrag: vom Berufungsgericht bejahte Schikane vertretbar; 1 Ob 262/07x: 2 % vom Restwerklohn; 3 Ob 150/04m; RIS-Justiz RS0020161; RS0021730).