OGH: Bestellung eines Kollisionskurators iSd § 271 ABGB (iZm Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den gesetzlichen Vertreter)
Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den als Vertreter berufenen Elternteil, so liegt ein Fall des § 271 ABGB vor und es muss daher für das Kind ein besonderer Kurator bestellt werden
§ 271 ABGB, § 140 ABGB, UVG
GZ 10 Ob 26/12i, 24.07.2012
OGH: Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den als Vertreter berufenen Elternteil, so tritt dieser Elternteil zwangsläufig in einer Doppelfunktion auf, nämlich einmal als Unterhaltsschuldner und zum andern im Namen des Kindes (Unterhaltsgläubigers) als dessen gesetzlicher Vertreter. Nach stRsp des OGH liegt dann ein Fall des § 271 ABGB vor und muss für das Kind ein Kollisionskurator bestellt werden; dessen Bestellung ist auch von Amts wegen vorzunehmen. Im Einklang mit dieser Rsp sieht nun § 5 Abs 2 Z 1 lit a AußStrG diese Vorgangsweise ausdrücklich vor.
Da im vorliegenden Fall die Mutter im Zuge des Unterhaltsverfahrens erklärt hat, den gegen sie selbst gerichteten Unterhaltsantrag als nunmehrige gesetzliche Vertreterin der Minderjährigen zurückzuziehen, war jedenfalls auch eine tatsächliche Interessengefährdung zu besorgen; weiters war bei dieser Sachlage zu befürchten, dass die Interessen der Minderjährigen vom Gericht nicht ausreichend wahrgenommen werden können (§ 271 Abs 2 ABGB).