28.01.2013 Verfahrensrecht
OGH: Einheitliche Streitpartei iSd § 14 ZPO
Von einer einheitlichen Streitpartei, die nur gemeinsam klagen oder geklagt werden kann, ist dann auszugehen, wenn die Gemeinschaftlichkeit der rechtserzeugenden Tatsachen zwangsläufig zu einer Einheitlichkeit der Entscheidung führen muss
Schlagworte: Einheitliche Streitpartei
Gesetze:
§ 14 ZPO
GZ 8 ObA 82/11h, 26.07.2012
OGH: Von einer einheitlichen Streitpartei, die nur gemeinsam klagen oder geklagt werden kann, ist dann auszugehen, wenn die Gemeinschaftlichkeit der rechtserzeugenden Tatsachen zwangsläufig zu einer Einheitlichkeit der Entscheidung führen muss.