28.01.2013 Verfahrensrecht

OGH: Einheitliche Streitpartei iSd § 14 ZPO

Von einer einheitlichen Streitpartei, die nur gemeinsam klagen oder geklagt werden kann, ist dann auszugehen, wenn die Gemeinschaftlichkeit der rechtserzeugenden Tatsachen zwangsläufig zu einer Einheitlichkeit der Entscheidung führen muss


Schlagworte: Einheitliche Streitpartei
Gesetze:

§ 14 ZPO

GZ 8 ObA 82/11h, 26.07.2012

 

OGH: Von einer einheitlichen Streitpartei, die nur gemeinsam klagen oder geklagt werden kann, ist dann auszugehen, wenn die Gemeinschaftlichkeit der rechtserzeugenden Tatsachen zwangsläufig zu einer Einheitlichkeit der Entscheidung führen muss.