04.02.2013 Zivilrecht

OGH: Bittleihe iSd § 974 ABGB – zur Frage der Beurteilung einer „bittweisen Gestattung“ bis zu einem künftigen Ereignis, das zeitlich unbestimmt und fraglich ist

Die Einräumung des Nutzungsrechts bis zum Eintritt eines zukünftigen Ereignisses, mag dieses beeinflussbar sein oder nicht, hindert den jederzeitigen freien Widerruf


Schlagworte: Prekarium, jederzeitiger freier Widerruf, Nutzungsrecht, künftiges Ereignis
Gesetze:

§ 974 ABGB

GZ 2 Ob 225/12w, 29.11.2012

 

OGH: Nach oberstgerichtlicher Rsp hindert die Einräumung des Nutzungsrechts bis zum Eintritt eines zukünftigen Ereignisses, mag dieses beeinflussbar sein oder nicht, den jederzeitigen freien Widerruf. Dass zukünftige Ereignisse „zeitlich unbestimmt und fraglich“ sein können, liegt in der Natur der Sache.

 

Die Beurteilung der Vorinstanzen, es liege hier kein Prekarium (§ 974 ABGB) vor, entspricht dieser Rsp, zumal als Parteienabsicht auch festgestellt wurde, die schriftliche „Erklärung“ habe den Unterzeichnern bis zur künftigen Errichtung eines bestimmten Bauabschnitts eine Fahrmöglichkeit auf der neuen Straße verschaffen sollen.

 

Überdies wirft die berufungsgerichtliche Zulassungsbegründung eine Frage der Vertragsauslegung auf. Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde, was hier nicht der Fall ist.