12.02.2013 Gerichtsbarkeit

Schönheit muss nicht leiden: Geld zurück

Der Oberste Gerichtshof entscheidet für einen Mann, der bei der Haarentfernung an der Haut verbrannt wurde: Er erhält nicht nur Schmerzengeld, sondern auch alles zurück, was er für vorangegangene Sessionen gezahlt hat


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