12.02.2013 Gerichtsbarkeit
Schönheit muss nicht leiden: Geld zurück
Der Oberste Gerichtshof entscheidet für einen Mann, der bei der Haarentfernung an der Haut verbrannt wurde: Er erhält nicht nur Schmerzengeld, sondern auch alles zurück, was er für vorangegangene Sessionen gezahlt hat