19.02.2013 Gerichtsbarkeit
Gepäck: Fluglinie muss nicht warnen
Wer Wertvolles am Schalter aufgibt, ohne es zu deklarieren, erhält bei Verlust der Tasche nur einen Teil des Schadens ersetzt. Darauf hinweisen muss die Fluglinie nicht
Wer Wertvolles am Schalter aufgibt, ohne es zu deklarieren, erhält bei Verlust der Tasche nur einen Teil des Schadens ersetzt. Darauf hinweisen muss die Fluglinie nicht