19.03.2013 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Entlassung wegen des Vorwurfs, einen Mitarbeiter durch die Äußerung, Krankenstände regelmäßig einzusetzen, um dadurch seine Freizeit zu verlängern, zum Ungehorsam verleitet zu haben

Eine Entlassung wegen Verleitung zum Ungehorsam setzt im Allgemeinen voraus, dass ein Angestellter andere Bedienstete zu entlassungsgeneigten Handlungen oder Unterlassungen auffordert


Schlagworte: Angestelltenrecht, Entlassung, Verleitung zum Ungehorsam
Gesetze:

§ 27 AngG

GZ 8 ObA 82/12k, 24.01.2013

 

OGH: Eine Entlassung wegen Verleitung zum Ungehorsam setzt im Allgemeinen voraus, dass ein Angestellter andere Bedienstete zu entlassungsgeneigten Handlungen oder Unterlassungen auffordert. Eine mangelnde Intensität der versuchten Beeinflussung schließt die Annahme dieses Entlassungstatbestands im Allgemeinen aus.

 

Ein ideenbegründendes Auffordern des Klägers zur Verweigerung der Dienstleistung unter Vorspiegelung einer Krankheit kann weder dem Vorbringen der Beklagten noch der ermittelten Tatsachengrundlage entnommen werden.