19.03.2013 Verfahrensrecht

OGH: Rekurslegitimation des Vaters im Pflegschaftsverfahren

Nach der Rsp des OGH ist im Pflegschaftsverfahren die ausnahmsweise Rekurslegitimation der nächsten Angehörigen eines Minderjährigen zum Zweck der Gefahrenabwehr zu bejahen


Schlagworte: Außerstreitverfahren, Pflegschaftsverfahren, Rekurslegitimation eines nächsten Angehörigen, Gefahrenabwehr
Gesetze:

§ 9 AußStrG, § 45 AußStrG, § 2 AußStrG

GZ 8 Ob 88/12t, 13.09.2012

 

OGH: Nach der Rsp des OGH ist im Pflegschaftsverfahren die ausnahmsweise Rekurslegitimation der nächsten Angehörigen eines Minderjährigen, hier des Vaters, zum Zweck der Gefahrenabwehr zu bejahen