19.03.2013 Verfahrensrecht
OGH: Rekurslegitimation des Vaters im Pflegschaftsverfahren
Nach der Rsp des OGH ist im Pflegschaftsverfahren die ausnahmsweise Rekurslegitimation der nächsten Angehörigen eines Minderjährigen zum Zweck der Gefahrenabwehr zu bejahen
Schlagworte: Außerstreitverfahren, Pflegschaftsverfahren, Rekurslegitimation eines nächsten Angehörigen, Gefahrenabwehr
Gesetze:
§ 9 AußStrG, § 45 AußStrG, § 2 AußStrG
GZ 8 Ob 88/12t, 13.09.2012
OGH: Nach der Rsp des OGH ist im Pflegschaftsverfahren die ausnahmsweise Rekurslegitimation der nächsten Angehörigen eines Minderjährigen, hier des Vaters, zum Zweck der Gefahrenabwehr zu bejahen