19.03.2013 Gerichtsbarkeit
Skifahrer brach ein: Bodenlose Haftung
Ein Skifahrer klagte, nachdem er auf einer wasserunterspülten Piste gestürzt war. Liftbetreiber haftet als Vertragspartner wegen äußerlich unsichtbarer Gefahr
Ein Skifahrer klagte, nachdem er auf einer wasserunterspülten Piste gestürzt war. Liftbetreiber haftet als Vertragspartner wegen äußerlich unsichtbarer Gefahr