20.03.2013 Verwaltung
Ex-Kandidat für Zivildienst darf Waffe besitzen
Wird dauernde Nichteignung festgestellt, ist auch das Waffenverbot hinfällig, sagt der VwGH
Wird dauernde Nichteignung festgestellt, ist auch das Waffenverbot hinfällig, sagt der VwGH