01.04.2013 Zivilrecht
OGH: Zur Leistungsfrist iZm Verbandsklage
Allgemeine Ausführungen
Schlagworte: Angemessene Leistungsfrist, Konsumentenschutzrecht, Verbandsklage, Änderung der AGB, ausreichend Zeit
Gesetze:
§ 409 ZPO, § 28 KScG
GZ 10 Ob 92/11v, 20.11.2012
OGH: Es entspricht stRsp, dass es allein in der Verantwortung des Verwenders von AGB liegt, für deren Gesetzmäßigkeit zu sorgen. Die Ansicht des Berufungsgerichts, die beklagte Partei, die die Gesetzwidrigkeit der abgemahnten Klauseln selbst zugestanden habe, habe seit ihrer im Jahr 2009 abgegebenen Unterlassungserklärung ausreichend Zeit gehabt, die beanstandeten Klauseln zu ändern, weswegen für die Einräumung einer Leistungsfrist nach § 409 Abs 2 ZPO kein Grund bestehe, ist im Einzelfall vertretbar und bedarf daher keiner Korrektur durch den OGH.