01.04.2013 Strafrecht

OGH: Missbrauch der Amtsgewalt gem § 302 StGB

Der vom Täter in seinen Vorsatz aufgenommene Schaden muss nach den konkreten Gegebenheiten gar nicht eintreten, es kommt vielmehr nur auf die Möglichkeit der Schädigung an


Schlagworte: Missbrauch der Amtsgewalt
Gesetze:

§ 302 StGB

GZ 17 Os 21/12k, 25.02.2013

OGH: Der vom Täter in seinen Vorsatz aufgenommene Schaden muss nach den konkreten Gegebenheiten gar nicht eintreten, es kommt vielmehr nur auf die Möglichkeit der Schädigung an.