08.04.2013 Verfahrensrecht

OGH: Zur Wahrnehmung einer allfälligen Nichtigkeit

Die Wahrnehmung einer allfälligen Nichtigkeit setzt das Vorliegen eines zulässigen Rechtsmittels voraus


Schlagworte: Nichtigkeit, zulässiges Rechtsmittel
Gesetze:

§ 477 ZPO

GZ 6 Ob 249/12d, 31.01.2013

 

OGH: Auf den im Revisionsrekurs gerügten angeblichen Verstoß gegen die Geschäftsverteilung im Verfahren vor dem Rekursgericht kann schon deshalb nicht weiter eingegangen werden, weil die Wahrnehmung einer allfälligen Nichtigkeit das Vorliegen eines zulässigen Rechtsmittels voraussetzt.