24.04.2013 Verwaltung
Eine GmbH darf steuerlich nicht Aufsichtsrat sein
Die Vergütung für einen Aufsichtsrat muss stets zur Einkommensteuer veranlagt werden und darf nicht einer GmbH zugerechnet werden, entschied der VwGH
Die Vergütung für einen Aufsichtsrat muss stets zur Einkommensteuer veranlagt werden und darf nicht einer GmbH zugerechnet werden, entschied der VwGH