OGH: Zur Frage, wer die Kosten der Suche nach Fliegerbombenblindgängern zu tragen hat
Es fehlt an einer Kostentragungsregel hinsichtlich des Sondierens von Fliegerbombenblindgängern, sodass diese Kosten nicht vom Bund nach § 1042 ABGB ersetzt verlangt werden können
§ 1042 ABGB
GZ 7 Ob 133/12b, 17.10.2012
Die klagende Stadtgemeinde suchte auf mehreren ihrer Liegenschaften anhand historischer Fliegerbombenkarten und Luftbildaufnahmen an insgesamt 28 „Verdachtspunkten“ gezielt nach Fliegerbombenblindgängern. Drei Blindgänger wurden gefunden und geborgen.
Sie begehrte vom beklagten Bund den Ersatz der für die Suche und Bergung aufgewendeten Kosten mit folgender Begründung: Die Stadt habe damit einen Aufwand gemacht, den der Bund, der trotz Aufforderung untätig geblieben sei, hätte tragen müssen.
OGH: Es fehlt an einer Kostentragungsregel hinsichtlich des Sondierens von Fliegerbombenblindgängern, sodass diese Kosten nicht vom Bund nach § 1042 ABGB ersetzt verlangt werden können.