08.05.2013 Verfahrensrecht

VwGH: Fehlen eines begründeten Berufungsantrages

Selbst das Fehlen eines begründeten Berufungsantrages - ausgenommen den Fall der bewussten und rechtsmissbräuchlichen mangelhaften Gestaltung des Berufungsanbringens durch den Bw - berechtigt die Berufungsbehörde nicht zu einer sofortigen Zurückweisung


Schlagworte: Fehlen eines begründeten Berufungsantrages, Mängelbehebungsauftrag, keine sofortige Zurückweisung
Gesetze:

§ 63 Abs 3 AVG, § 66 AVG, § 13 Abs 3 AVG

GZ 2011/07/0085, 20.09.2012

 

VwGH: Selbst das Fehlen eines begründeten Berufungsantrages - ausgenommen den Fall der bewussten und rechtsmissbräuchlichen mangelhaften Gestaltung des Berufungsanbringens durch den Bw - berechtigt die Berufungsbehörde nicht zu einer sofortigen Zurückweisung. Dabei handelt es sich nämlich um einen verbesserungsfähigen Mangel, der die Behörde verhält, von Amts wegen unverzüglich dessen Behebung zu veranlassen.