13.05.2013 Gerichtsbarkeit

Gastwirt muss glücklosen Gambler entschädigen

Die Betreiberin eines Kaffeehauses ist mitverantwortlich für die Verluste, die ein Stammgast an einem Spielautomaten im Lokal erlitten hat. Die Grenzen des erlaubten kleinen Glücksspiels waren überschritten


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