04.06.2013 Sonstiges

Mieten: Unzählige Zinsvereinbarungen nichtig?

Diskutiert wird, Vermieter zu verpflichten, alle Zu- und Abschläge zum Richtwertmietzins im Vertrag anzuführen. Dabei wird übersehen: Diese Pflicht dürfte Konsumenten gegenüber schon jetzt gelten


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