10.06.2013 Verfahrensrecht

OGH: Verschleiertes Entgelt iSd § 292e EO

Die Höhe allfälliger Entgeltverschleierungen iSd § 292e EO ist nicht im Exekutionsverfahren, sondern in einem Drittschuldnerprozess zu klären


Schlagworte: Exekutionsrecht, Exekution auf Geldforderungen, verschleiertes Entgelt
Gesetze:

§ 292e EO

GZ 8 Ob 97/12s, 04.03.2013

 

Der Revisionsrekurs strebt die Wiederherstellung der erstgerichtlichen Entscheidung bezüglich der Anrechnung eines auf § 292e EO gestützten fiktiven Geschäftsführergehalts an.

 

OGH: Schon die amtswegige Festsetzung eines fiktiven Gehalts als solche war verfehlt, weil die Höhe allfälliger Entgeltverschleierungen iSd § 292e EO nicht im Exekutionsverfahren, sondern in einem Drittschuldnerprozess zu klären ist.