OGH: Grundbücherliche Einverleibung der Dienstbarkeit
Soll ein gerichtliches Urteil Grundlage für die Eintragung einer Servitut sein, muss es die erforderlichen Bestimmungsmerkmale der Dienstbarkeit, also den Umfang und ein allenfalls zu entrichtendes Entgelt enthalten
§ 12 GBG, § 85 GBG, § 8 GBG, § 31 GBG, §§ 472 ff ABGB
GZ 7 Ob 78/13s, 23.05.2013
OGH: Soll ein gerichtliches Urteil Grundlage für die Eintragung einer Servitut sein, muss es die erforderlichen Bestimmungsmerkmale der Dienstbarkeit, also den Umfang und ein allenfalls zu entrichtendes Entgelt enthalten.
Der Verlauf des Geh- und Fahrtwegs ist im Urteil durch den Hinweis auf seine Lage im Bereich der nördlichen Grundstücksgrenzen der näher bezeichneten Grundstücke und durch die Bezugnahme auf den integrierten Vermessungsplan eindeutig umschrieben.