24.06.2013 Strafrecht
OGH: Ausgeschlossenheit von Richtern gem § 43 StPO
Ausgeschlossenheit im Berufungsverfahren nach Entscheidung über den Einspruch gegen die Anklageschrift
Schlagworte: Ausgeschlossenheit von Richtern
Gesetze:
§ 43 StPO
GZ 13 Os 118/12w, 22.11.2012
OGH: Ein Richter, der über den Einspruch gegen die Anklageschrift und solcherart über die zur Anklageerhebung notwendige Verdachtslage entschieden hat, ist im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen.