24.06.2013 Strafrecht

OGH: Ausgeschlossenheit von Richtern gem § 43 StPO

Ausgeschlossenheit im Berufungsverfahren nach Entscheidung über den Einspruch gegen die Anklageschrift


Schlagworte: Ausgeschlossenheit von Richtern
Gesetze:

§ 43 StPO

GZ 13 Os 118/12w, 22.11.2012

 

OGH: Ein Richter, der über den Einspruch gegen die Anklageschrift und solcherart über die zur Anklageerhebung notwendige Verdachtslage entschieden hat, ist im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen.