25.06.2013 Verfahrensrecht

VwGH: Zustellung an Ehegatten

Für eine ordnungsgemäße Zustellung ist auch bei Ehegatten die Zustellung mittels zweier Sendungen (hier: Rückscheinbriefe) erforderlich


Schlagworte: Zustellrecht, Zustellung an den Empfänger, Ehegatten, Ersatzzustellung
Gesetze:

§ 13 ZustG, § 16 ZustG

GZ 2013/05/0003, 30.04.2013

 

VwGH: Für eine ordnungsgemäße Zustellung ist auch bei Ehegatten die Zustellung mittels zweier Sendungen (hier: Rückscheinbriefe) erforderlich. Eine Sendung (Rückscheinbrief), die an beide Ehegatten adressiert ist und von einem Ehegatten übernommen wird, kann für den anderen Ehegatten nicht als Ersatzzustellung wirksam sein. Auch dann, wenn nicht mehr festgestellt werden kann, ob eine solche gemeinsame Ladung zu einer Bauverhandlung, die postamtlich hinterlegt wurde, einem der beiden Adressaten tatsächlich zugekommen ist, ist er insofern als übergangene Partei anzusehen. Aus diesem Blickwinkel kann beim gegebenen Verfahrensstand eine Präklusion (Verlust der Parteistellung) der Zweit-Bf nicht angenommen werden, sodass es insofern keinen Bedenken begegnet, dass die Berufungsbehörde die Berufung auch der Zweit-Bf meritorisch erledigt hat.