08.07.2013 Zivilrecht
OGH: Abgrenzung zwischen Pachtvertrag und Vorpachtvertrag
Bei einem Konsensualvertrag ist im Zweifel kein Vorvertrag anzunehmen, wenn der Vertragsinhalt mit jenem des Hauptvertrags bereits ident ist und kein besonderer Grund vorliegt, anzunehmen, dass die Parteien den umständlicheren Weg über den Vorvertrag gehen wollten
Schlagworte: Pachtvertrag, Vorvertrag
Gesetze:
§ 936 ABGB, § 1092 ABGB
GZ 9 Ob 63/12y, 29.01.2013
OGH: Bei einem Konsensualvertrag ist im Zweifel kein Vorvertrag anzunehmen, wenn der Vertragsinhalt mit jenem des Hauptvertrags bereits ident ist und kein besonderer Grund vorliegt, anzunehmen, dass die Parteien den umständlicheren Weg über den Vorvertrag gehen wollten.