15.07.2013 Strafrecht

OGH: Zum Tatbestand der Veruntreuung iSd § 133 StGB

Für die Zueignung über ein anvertrautes Gut iSd § 133 StGB genügt es, dass die Sicherheit des Berechtigten, je wieder zur Sache zur kommen, ernstlich in Frage gestellt wird


Schlagworte: Veruntreuung, Zueignung, eigentümerähnliche Verfügung, Gefahr des Verlustes des Eigentums, zivilrechtlich wirksame Übertragung, treuwidrige Verfügung
Gesetze:

§ 133 StGB

GZ 11 Os 13/13s, 19.03.2013

 

OGH: Unter Zueignung ist jede eigentümerähnliche Verfügung des Täters über die ihm anvertraute Sache zu verstehen, die den Berechtigten der Gefahr des Verlustes des Eigentums aussetzt. Eine zivilrechtlich wirksame Übertragung von Eigentum an den Dritten ist somit nicht tatbestandsessentiell. Das Wesen der Veruntreuung liegt nämlich nicht im Bruch des Eigentums, sondern in der Gefährdung des Treugebers durch treuwidrige Verfügung über das anvertraute Gut. Da im gegenständlichen Fall die Veruntreuung bereits durch die vertragswidrige Verbringung des Guts nach Neuseeland bewirkt wurde, kommt dem weiteren Schicksal des im Rahmen des Leasingvertrags anvertrauten Gegenstandes keine weitere Entscheidungsrelevanz mehr zu.