24.07.2013 Verfahrensrecht

VwGH: Falsche Personenumschreibung im Bescheid als unheilbarer Zustellmangel

Der Mangel der materiellen Falschbezeichnung der Abgabenschuldnerin kann nicht dadurch geheilt werden, dass die Sendung nach § 13 Abs 4 ZustG der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person als Zustellbevollmächtigter der tatsächlichen Abgabenschuldnerin zugestellt wurde


Schlagworte: Zustellrecht, falsche Personenumschreibung, Bescheid, unheilbarer Zustellmangel
Gesetze:

§ 9 ZustG, § 13 ZustG

GZ 2010/16/0260, 13.12.2012

 

VwGH: Aufgrund der Spruchformulierung "Gasthof U.H., vormals T.H." erging die Berufungsentscheidung vom 8. August 2001 an U.H. als Inhaberin des Gasthofes U.H. zu Handen eines mit Zustellvollmacht ausgestatteten Steuerberaters, weswegen es sich um eine materielle falsche Bezeichnung der Abgabenschuldnerin, nämlich der Mitbeteiligten, handelt.

 

Dieser Mangel kann nicht dadurch geheilt werden, dass die Sendung nach § 13 Abs 4 ZustG der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person als Zustellbevollmächtigter der tatsächlichen Abgabenschuldnerin zugestellt wurde.