OGH: Zur Frage, ob schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte einer Gebietskörperschaft nachträglich schlüssig durch das zuständige Organ genehmigt werden können
Es entspricht stRsp des OGH, dass nach der auch für Gemeinden geltenden Regelung des § 1016 ABGB eine nachträgliche Genehmigung das schwebend unwirksame Rechtsgeschäft heilt, wobei nach ebenfalls stRsp eine Genehmigung auch schlüssig iSd § 863 ABGB erklärt werden kann
§ 1016 ABGB, § 867 ABGB, § 863 ABGB
GZ 5 Ob 87/13z, 16.07.2013
OGH: Es entspricht stRsp des OGH, dass nach der auch für Gemeinden geltenden Regelung des § 1016 ABGB eine nachträgliche Genehmigung das schwebend unwirksame Rechtsgeschäft heilt, wobei nach ebenfalls stRsp eine Genehmigung auch schlüssig iSd § 863 ABGB erklärt werden kann.
Ob aber nach den konkreten Umständen des Einzelfalls eine solche schlüssige (und von den Vorinstanzen anhand der historischen Abläufe ausführlich begründete) Genehmigung anzunehmen ist, wirft - vom hier nicht vorliegenden Fall einer korrekturbedürftigen Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage auf.