12.08.2013 Verfahrensrecht
OGH: Antrag auf Aufschiebung der Exekution iSd § 42 EO
Die Aufschiebung der Exekution ist unzulässig, wenn die Klage, auf die sich der Aufschiebungsantrag beruft, mit hoher Wahrscheinlichkeit als aussichtslos zu beurteilen ist
Schlagworte: Exekutionsrecht, Aufschiebung der Exekution, Antrag
Gesetze:
§ 42 EO
GZ 3 Ob 119/13s, 19.06.2013
OGH: Die Aufschiebung der Exekution ist unzulässig, wenn die Klage, auf die sich der Aufschiebungsantrag beruft, mit hoher Wahrscheinlichkeit als aussichtslos zu beurteilen ist.