12.08.2013 Verfahrensrecht

OGH: Antrag auf Aufschiebung der Exekution iSd § 42 EO

Die Aufschiebung der Exekution ist unzulässig, wenn die Klage, auf die sich der Aufschiebungsantrag beruft, mit hoher Wahrscheinlichkeit als aussichtslos zu beurteilen ist


Schlagworte: Exekutionsrecht, Aufschiebung der Exekution, Antrag
Gesetze:

§ 42 EO

GZ 3 Ob 119/13s, 19.06.2013

 

OGH: Die Aufschiebung der Exekution ist unzulässig, wenn die Klage, auf die sich der Aufschiebungsantrag beruft, mit hoher Wahrscheinlichkeit als aussichtslos zu beurteilen ist.