06.09.2013 Gerichtsbarkeit

Stiftungsvorstand darf seine Nachfolger wählen

Der Oberste Gerichtshof hat erneut das Recht der Privatstiftungen weiterentwickelt. Er begrenzt mit seiner neuen Entscheidung den Einfluss der Begünstigten auf die Zusammensetzung des Vorstands


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