31.01.2007 Zivilrecht

OGH: Den nächsten Verwandten eines Minderjährigen steht zur Wahrung des Kindeswohls ein Rekursrecht auch in (nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehörenden) Vermögensangelegenheiten zu; gegen das Kindeswohl verstößt jedenfalls die Durchführung eines österreichischen Pflegschaftsverfahrens, wenn die inländische Gerichtsbarkeit dafür fehlt


Schlagworte: Familienrecht, Pflegschaftsverfahren, Vermögensangelegenheiten, Kindeswohl
Gesetze:

§ 154 ABGB, § 9 AußStrG

In seinem Beschluss vom 21.11.2006 zur GZ 4 Ob 189/06g hat sich der OGH mit den Vermögensangelegenheiten gemäß § 154 ABGB befasst:

OGH: Nach stRsp steht den nächsten Verwandten eines Minderjährigen zur Wahrung des Kindeswohls ein Rekursrecht auch in (nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehörenden) Vermögensangelegenheiten zu. Die Rekurslegitimation naher Angehöriger wurde etwa bejaht, wenn es um die pflegschaftsbehördliche Genehmigung von Verträgen, so auch um die Genehmigung von Erbübereinkommen im Verlassenschaftsverfahren, ging. Voraussetzung dafür ist, dass das Wohl des Kindes anders nicht gewahrt werden kann. Gegen das Kindeswohl verstößt jedenfalls die Durchführung eines österreichischen Pflegschaftsverfahrens, wenn die inländische Gerichtsbarkeit dafür fehlt.