08.03.2007 Zivilrecht
OGH: Verfällt der Anweisende in Konkurs, so bleibt die angenommene Anweisung nach herrschender Ansicht aufrecht
Schlagworte: Schuldrecht, Anweisung, Konkurs
Gesetze:
§§ 1400 ff ABGB
In seinem Erkenntnis vom 20.12.2006 zur GZ 9 Ob 102/06z hat sich der OGH mit der Anweisung und dem Konkurs des Anweisenden befasst:
OGH: Verfällt der Anweisende in Konkurs, so bleibt die angenommene Anweisung nach herrschender Ansicht aufrecht.