06.06.2007 Zivilrecht

OGH: Sobald der Rechtsanwalt für seinen Mandanten von einem Dritten entgegengenommene Geldbeträge nach Bestreitung seiner Forderung aus dem Mandatsverhältnis gerichtlich hinterlegte, steht § 19 Abs 3 RAO einer prozessualen Aufrechnungseinrede des Rechtsanwalts im Rechtsstreit über die Verpflichtung zur Ausfolgung jener Beträge nicht (mehr) im Weg


Schlagworte: Aufrechnung, Rechtsanwalt, gerichtliche Hinterlegung
Gesetze:

§ 19 RAO, §§ 1438 ff ABGB

In seinem Erkenntnis vom 22.03.2007 zur GZ 4 Ob 9/07p hat sich der OGH mit dem Aufrechnungsrecht nach § 19 RAO befasst:

OGH: Sobald der Rechtsanwalt für seinen Mandanten von einem Dritten entgegengenommene Geldbeträge nach Bestreitung seiner Forderung aus dem Mandatsverhältnis gerichtlich hinterlegte, steht § 19 Abs 3 RAO einer prozessualen Aufrechnungseinrede des Rechtsanwalts im Rechtsstreit über die Verpflichtung zur Ausfolgung jener Beträge nicht (mehr) im Weg.