16.08.2007 Zivilrecht
OGH: Maßgeblicher Stichtag für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vorschussgewährung ist im Unterhaltsvorschussverfahren stets das Datum der Entscheidung erster Instanz
Schlagworte: Familienrecht, Unterhaltsvorschussverfahren
Gesetze:
UVG
In seinem Beschluss vom 21.06.2007 zur GZ 6 Ob 114/07v hat sich der OGH mit dem UVG befasst:
OGH: Maßgeblicher Stichtag für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vorschussgewährung ist im Unterhaltsvorschussverfahren stets das Datum der Entscheidung erster Instanz.