20.12.2007 Zivilrecht

OGH: Anspruch auf Rückforderung von Finanzierungsbeiträgen nach § 17 WGG ist Konkursforderung

Der Anspruch auf Rückforderung von Beiträgen zur Finanzierung eines Bauvorhabens nach § 17 WGG stellt eine Konkursforderung dar


Schlagworte: Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht, Finanzierungsbeiträge, Konkursrecht, Bestandvertrag, Konkursforderung, Rückzahlungsanspruch
Gesetze:

§ 17 WGG, § 21 KO

GZ 8 Ob 166/06d, 30.08.2007

Die klagende Partei hat vor Konkurseröffnung Beiträge zur Finanzierung eines Bauvorhabens geleistet und begehrt - gestützt auf § 17 WGG - nach Konkurseröffnung den Rückforderungsbetrag.

OGH: Sofern geschuldete Leistungen teilbar sind, ist nach § 21 Abs 4 KO ein Gläubiger, der die ihm obliegende Leistung zur Zeit der Konkurseröffnung bereits teilweise erbracht hat, mit dem der Teilleistung entsprechenden Betrag seiner Forderung auf die Gegenforderung Konkursgläubiger. Die Bestimmung des § 21 Abs 4 KO gilt mangels Sonderregelungen auch bei Bestandverträgen.

Bei dem Rückzahlungsanspruch nach § 17 WGG handelt es sich um eine Geltendmachung einer aufschiebend bedingten Forderung iSe bedingten Konkursforderung nach § 16 KO. Der Anspruch auf Rückforderung ist daher bereits vor Konkurseröffnung begründet und daher als Konkursforderung anzusehen.