17.01.2008 Zivilrecht

OGH: Abtretung des Mietrechts an noch nicht volljährigen Angehörigen

Der Umstand, dass der Angehörige bei Willenseinigung über den Übergang der Mietrechte noch nicht volljährig war und die Mietrechtsübernahme somit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurft hätte, schadet nicht, da der volljährig Gewordene den Mangel der schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts wegen des seinerzeitigen Fehlens der gerichtlichen Genehmigung durch nachträgliche Anerkennung seiner rechtsgeschäftlichen Verpflichtung heilen kann


Schlagworte: Mietrecht, Abtretung des Mietrechts, Angehöriger, fehlende pflegschaftsgerichtliche Genehmigung, Heilung
Gesetze:

§ 12 MRG, § 154 Abs 4 ABGB

GZ 1 Ob 101/07w, 22.10.2007

OGH: Der Umstand, dass der Angehörige bei Willenseinigung über den Übergang der Mietrechte noch nicht volljährig war und die Mietrechtsübernahme somit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurft hätte, schadet nicht, da der volljährig Gewordene den Mangel der schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts wegen des seinerzeitigen Fehlens der gerichtlichen Genehmigung durch nachträgliche Anerkennung seiner rechtsgeschäftlichen Verpflichtung heilen kann.