20.03.2008 Zivilrecht

OGH: § 364a ABGB und Miteigentum

Stehen das Grundstück, von dem die Kontamination (oder eine sonstige Störung) ausgeht, und das beeinträchtigte Grundstück je im Miteigentum derselben Personen, kommt ein Anspruch eines Miteigentümers gegen den anderen nach § 364a ABGB nicht in Betracht


Schlagworte: Sachenrecht, Immissionen genehmigter Anlagen, Miteigentum
Gesetze:

§ 364a ABGB

GZ 7Ob189/07f, 16.11.2007

OGH: Stehen das Grundstück, von dem die Kontamination (oder eine sonstige Störung) ausgeht, und das beeinträchtigte Grundstück je im Miteigentum derselben Personen, kommt ein Anspruch eines Miteigentümers gegen den anderen nach § 364a ABGB nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn beim beeinträchtigten Grundstück Rechtsnachfolge bei einem der Miteigentümer eintritt.