20.03.2008 Zivilrecht
OGH: § 364a ABGB und Miteigentum
Stehen das Grundstück, von dem die Kontamination (oder eine sonstige Störung) ausgeht, und das beeinträchtigte Grundstück je im Miteigentum derselben Personen, kommt ein Anspruch eines Miteigentümers gegen den anderen nach § 364a ABGB nicht in Betracht
Schlagworte: Sachenrecht, Immissionen genehmigter Anlagen, Miteigentum
Gesetze:
§ 364a ABGB
GZ 7Ob189/07f, 16.11.2007
OGH: Stehen das Grundstück, von dem die Kontamination (oder eine sonstige Störung) ausgeht, und das beeinträchtigte Grundstück je im Miteigentum derselben Personen, kommt ein Anspruch eines Miteigentümers gegen den anderen nach § 364a ABGB nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn beim beeinträchtigten Grundstück Rechtsnachfolge bei einem der Miteigentümer eintritt.