15.05.2008 Zivilrecht
OGH: Sorgfaltspflicht des Notars iZm Gebühren
Der Notar hat als mehrseitiger Treuhänder die Interessen aller Beteiligten zu wahren, insbesondere auch darauf zu achten, dass unnötige Gebührenpflichten vermieden werden
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Notar, Sorgfaltspflicht, Gebühren
Gesetze:
§§ 1295 ff ABGB
GZ 1 Ob 1/08s, 29.01.2008
OGH: Der Notar hat als mehrseitiger Treuhänder die Interessen aller Beteiligten zu wahren, insbesondere auch darauf zu achten, dass unnötige Gebührenpflichten vermieden werden.