15.05.2008 Zivilrecht

OGH: Sorgfaltspflicht des Notars iZm Gebühren

Der Notar hat als mehrseitiger Treuhänder die Interessen aller Beteiligten zu wahren, insbesondere auch darauf zu achten, dass unnötige Gebührenpflichten vermieden werden


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Notar, Sorgfaltspflicht, Gebühren
Gesetze:

§§ 1295 ff ABGB

GZ 1 Ob 1/08s, 29.01.2008

OGH: Der Notar hat als mehrseitiger Treuhänder die Interessen aller Beteiligten zu wahren, insbesondere auch darauf zu achten, dass unnötige Gebührenpflichten vermieden werden.