OGH: WEG - zur Löschungsklage im Falle eines verbücherten Bestandrechts
Die nachträgliche Begründung von Wohnungseigentum im Falle eines bereits die gesamte Liegenschaft erfassenden verbücherten Bestandrechts berechtigt zur Klage auf Einwilligung in die Löschung
§ 4 WEG
GZ 5 Ob 138/08t, 26.08.2008
Der Kläger begehrt die Löschung der zugunsten der beklagten Parteien im Grundbuch eingetragenen Reallasten. Die Verbücherung dieser Bestandrechte an der klagsgegenständlichen Liegenschaft erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu welchem noch kein Wohnungseigentum begründet war. Von den Vorinstanzen wurde ausgesprochen, dass die Einverleibung von Bestandrechten auf ideellen Liegenschaftsanteilen unzulässig sei.
OGH: Grundsätzlich erfasst die Verbücherung eines Bestandrechts den gesamten Grundbuchskörper, womit die Einverleibung auf ideelle Miteigentumsanteile ausgeschlossen ist. Im Falle von Wohnungseigentum kann jedoch der Eigentümer auch auf seinen Mindestanteil ein Bestandrecht oder Servituten eingetragen lassen. Für den Fall, dass ein Bestandrecht bereits für die gesamte Liegenschaft eingetragen ist und erst nachträglich Wohnungseigentum begründet wird, hat eine Einschränkung auf jene Wohnungseigentumsobjekte zu erfolgen, die vom Vertragsübergang auf den jeweiligen Wohnungseigentümer erfasst sind. Die Erhebung einer unechten Löschungsklage ist daher zulässig.