01.01.2009 Zivilrecht

OGH: Anspruch des volljährigen und selbsterhaltungsfähigen Kindes auf Benutzung der Ehewohnung

Soweit ein Elternteil seinen Wohnungserhaltungsanspruch verwirkt hat, kann daraus kein Benutzungsrecht zugunsten des Kindes abgeleitet werden


Schlagworte: Familienrecht, Ehewohnung, Benutzungsrecht, Scheidung, Kind
Gesetze:

§ 97 ABGB

GZ 1 Ob 85/08v, 16.09.2008

Die gegenständliche Klage der Liegenschaftseigentümerin enthält ein Räumungs- sowie Unterlassungsbegehren gegen deren volljährigen Sohn, weil dieser aufgrund seiner Selbsterhaltungsfähigkeit keinen Rechtsanspruch auf Benützung der Räumlichkeiten mehr habe. Der beklagte Sohn stützt die Benützung auf das Recht des Vaters auf Benützung der gemeinsamen Ehewohnung, weil das anhängige Scheidungsverfahren zwischen den Eltern noch nicht entschieden sei.

OGH: Soweit es um rein persönliche Rechte und Pflichten zwischen den Ehegatten geht, wie insbesondere die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft, können diese grundsätzlich nicht direkt gerichtlich durchgesetzt werden. Nachdem jenem Elternteil, auf dessen Recht sich der Beklagte beruft, aufgrund einer einstweiligen Verfügung kein Recht auf Benützung der ehelichen Wohnung zusteht, kann auch für das volljährige und selbsterhaltungsfähige Kind kein Anspruch auf Grundlage des § 97 ABGB abgeleitet werden.